Wo hilft WirtschaftsMediation?
Kennen Sie das?
Zwei Firmen, die bereits lange in reger Geschäftsbeziehung standen, streiten um Softwareentwicklungs- und Anpassungsarbeiten. Während das eine Unternehmen behauptet, einen - wie auch bislang häufig üblich - mündlichen Auftrag zur Durchführung einer bestimmten Programmierarbeit erhalten zu haben, streitet das andere Unternehmen die Auftragsvergabe mit Nachdruck ab und verweigert die Bezahlung. Man habe zwar ein solches Projekt irgendwann einmal angedacht, es aber schnell zu den Akten gelegt. Und selbst wenn es so sein sollte, seien die aufgeführten Posten absolut inakzeptabel. So seien mehrere Stunden für „Einarbeitung eines Mitarbeiters“ in Rechnung gestellt worden und es sei ja wohl ein Unding, dass der vermeintliche Auftraggeber quasi für die Ausbildung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers aufkommen müsse. Durch diese Streitigkeiten werden auch vergangene Arbeiten - bislang zur vollsten Zufriedenheit erfüllt - in Frage gestellt und weitere Aufträge an andere Unternehmen vergeben.
Durch ein Zusammenwirken der Rechtsabteilungen bei der Auseinandersetzung über die konfliktbefangene Rechnung entscheiden sich beide Unternehmen, eine Mediation durchzuführen. In deren Verlauf wird deutlich, dass nicht der Auftrag den eigentlichen Kern des Konfliktes bildete, sondern dass dem vermeintlichen Auftraggeber das Gerücht zu Ohren gekommen war, dass der Auftragnehmer frühzeitig mit einem ehemals zwischen beiden Unternehmen existierenden Geschäftsgeheimnis geprahlt und gleichzeitig den Auftraggeber in ein sehr schlechtes Licht gerückt hatte. Im Verlauf des Gesprächs kann geklärt werden, dass dieses Gerücht letztlich durch einen Konkurrenten gestreut worden war. Weiterhin ergaben die Gespräche, dass die Rechnung von einem Niederländer geschrieben worden war, der unter „Einarbeitung“ die Einarbeitung in das spezielle Problem und nicht das Erlernen der eigentlichen Tätigkeit verstanden hatte. Letztlich kam man überein, dass die Arbeit zwar nicht zur Umsetzung des ursprünglichen Projekts dienen, aber Bestandteil eines weit größeren werden konnte, in dessen Rahmen es auch vergütet werden sollte. Gleichzeitig einigt man sich darauf, in Zukunft Aufträge, und sei es nur mit wenigen Zeilen oder per e-mail, schriftlich zu bestätigen. Genau so wurde es auch praktiziert, als der Auftrag für das große Projekt erteilt wurde. Da das Vertrauensverhältnis wieder hergestellt war und an der Hochwertigkeit der Ergebnisse des ursprünglich streitigen Auftrags kein Zweifel bestand, konnte die Geschäftsbeziehung nicht nur gerettet, sondern sogar zu beider Nutzen intensiviert werden.
Anwendungsgebiete für Mediationen zwischen Unternehmen können sich ergeben
* wegen Streitigkeiten zwischen Herstellerunternehmen und Lieferanten (Käufer und Verkäufer) z.B. wegen Produkthaftung
* wegen Patent- und Urheberrechtsverletzungen (gewerblicher Rechtsschutz)
* aufgrund kartellrechtlicher Probleme insbesondere in der Computerbranche und anderen Hightech-Industrien
* bei (nationalen oder internationalen) Firmenzusammenschlüssen
* Firmenaufkäufen, feindlichen Übernahmen
* freiwilligen Zusammenschlüssen: Joint ventures, Konsortien
* in Konzernen
* bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochterunternehmen
* bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Tochterunternehmen
* in Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren.
Für die Anwendungsgebiete von Mediation bei Streitigkeiten in Unternehmen wird auf das Kapitel über Mediation in der Arbeitswelt verwiesen.