Alternativen zur Mediation
Mediationsverfahren unterscheiden sich von allen herkömmlichen Verfahren der Konfliktregelung, besonders wenn dort ein Dritter über den anstehenden Streit entscheidet - sei es verbindlich (z.B. Richter oder Schiedsgericht) oder unverbindlich (z.B. Schlichtungsstellen).
In einer Mediation sind die Beteiligten gezwungen, sich selbstverantwortlich mit ihrem Konflikt auseinanderzusetzen - auch mit den damit verbundenen Emotionen und Hintergründen. Im Verlauf des Prozesses lernen sie ihre eigenen Interessen, aber auch die Sichtweise des oder der anderen kennen. Im Idealfall wird dies die Grundlage wechselseitigen Verstehens. Mediation fragt nicht nach Schuld und Unschuld, nicht nach Recht und Unrecht; sie setzt sich auch weniger mit Vergangenem und Ursachen oder Gründen auseinander. Vielmehr versuchen die Beteiligten auf einer breiten Informations- und Argumentationsbasis Lösungsoptionen zu entwickeln, die ihren Interessen gerecht werden und die zu einer Beilegung des Konflikts jetzt und für die Zukunft beitragen. Im Vordergrund steht die Aufrechterhaltung bzw. der Wiederaufbau gegenseitiger Beziehungen.
Anders als einem Schlichter oder einer Schiedsperson steht dem Mediator keine Entscheidungsbefugnis in Bezug auf das Ergebnis des Prozesses zu. Er darf den Streitbeteiligten keine Lösungen vorgeben. Die Beteiligten sind die Experten des Konflikts und damit auch der möglichen Auswege! Der Mediationsprozess endet nicht in einem gegenseitigen Nachgeben, in einem Aufteilen (vordergründiger) Positionen wie beispielsweise bei einem Vergleich, sondern zwingt die Parteien, sich mit ihren eigentlichen Interessen auseinanderzusetzen und auf dieser Grundlage Lösungen zu finden, bei denen beide Parteien gewinnen und möglichst nichts verlieren (sog. Win-win-Lösungen).
Sicherlich sind Mediationsverfahren nicht das Allheilmittel für alle Konflikte. Sinnvoll zur dauerhaften, schnelleren und günstigeren Lösung von Konflikten und zur Entlastung der Gerichte sind sie dann, wenn die Beteiligten in einer dauerhaften Beziehung zueinander stehen. Vor diesem Hintergrund ist Mediation daher besonders sinnvoll bei Familien- und Nachbarstreitigkeiten. Auch Mietstreitigkeiten, bei denen der Mieter in der Wohnung des Vermieters bleiben möchte, eignen sich für Mediationen. Handelt es sich hingegen um einen Autounfall oder um einen Streit wegen Wandlung oder Minderung bei einem Einmalkauf, sind Schlichtungs- und Schiedsverfahren sicherlich die sinnvollere und erfolgsversprechendere Alternative, weil es den Beteiligten weniger auf ihren Umgang nach Beendigung des Konflikts ankommt, als auf den materiellen Ausgleich erlittener Schäden. In diesen Fällen käme ein wesentlicher Vorteil der Mediation nicht zum Tragen: nämlich die Beziehungen zwischen den Parteien für eine gemeinsame Zukunftsgestaltung aufrechtzuerhalten.