Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei

Vielleicht kommt Ihnen folgende Situation bekannt vor?

Herr und Frau K sind - beide in zweiter Ehe - seit zehn Jahren miteinander verhei­ratet. Sie schlossen einen Ehe­ver­trag, in dem Frau K auf jeglichen Unterhalt verzichtet hat. Frau K brachte in die Ehe ein damals 3-jähriges schwer­behinder­tes Mädchen mit, das nicht das eigene war, sondern das sie im Verlauf ihrer ersten Ehe zur Pflege zu sich genom­men hatte. Vor zwei Jahren entschlos­sen sich Herr und Frau K schließlich zur Adop­tion. Das Adoptions­ver­fahren ist noch nicht abge­schlossen. Innerhalb der letzten einein­halb Jahre kam es zu schwer­wiegenden Vorfällen, die ein weiteres Zusammen­leben für beide un­möglich gemacht haben. Beide sind davon über­zeugt, dass ihre Ehe nicht mehr zu retten ist und eine Scheidung der beste Weg für sie dar­stellt. Aber Frau K hat Angst: Was soll aus ihr und dem Kind werden? Sie selbst kann nicht arbeiten gehen, da das Mädchen der ganztägi­gen Pflege bedarf, aber durch den Ehevertrag hat sie auf jeglichen Unterhalt für sich verzichtet. Da das Mädchen nicht das leibliche Kind des Herrn K ist und die Adoption noch nicht abgeschlossen wurde, besteht auch für das Kind kein Unterhaltsan­spruch. Tief verletzt durch die Vorfälle der vergan­genen Jahre und voller Angst beschließt Frau K, jegliches Geschütz aufzufah­ren, das ihr in die Hände fällt - rechtlich wie tatsächlich. So weigert sie sich zunächst standhaft, aus dem Haus des Mannes auszuziehen; sie droht mit Klage und einem langwierigen Prozess, wenn Herr K nicht nachgibt, ihr das Haus überlässt, bis an ihr Lebens­ende einen ganz ordentlichen Betrag zahlt und noch mal monatliche Unterstützung für das Kind.

Auch Herrn K geht es in der gesam­ten Scheidungsauseinander­setzung nicht gut. Schließlich ist Klara auch ihm ans Herz gewachsen und er fühlt sich mitverantwortlich für ihr weiteres Leben. Herr K hat von seinem Anwalt erfahren, dass es die Möglichkeit zur Durchführung eines Mediations­verfahrens gibt. Er lässt seiner Frau informative Unterlagen zukommen und auch sie erkennt die Chancen, die in diesem Verfahren liegen. Sie ent­scheiden sich für die Durchführung einer Media­tion, in deren Verlauf Frau K eine detaillierte Liste mit Forderungen vorlegt, von denen hier nur exempla­risch die oben bereits erwähnten Positio­nen genannt seien: „1. Er überschreibt mir das Ei­gentum am Haus. 2. Er zahlt mir bis ans Ende meines Lebens monatlich 1.000,- Euro. 3. Er zahlt für das Kind monatlich ebenfalls einen Betrag von 1.000,- Euro.“ Die Positionen des Mannes dagegen lauten: „1. Wir haben einen Ehevertrag geschlos­sen, in dem der Unterhalt für Dich ausge­schlossen wurde. Ich zahle also keinen Cent. 2. Das Haus kriegst Du auf gar keinen Fall. 3. Auch wenn ich dazu nicht verpflichtet bin, zahle ich für das Kind monatlich den einem normalen Kind zustehenden Kindesunterhalt.“

Im Verlauf des Verfahrens erfährt der Mediator, was hinter den Positionen der Frau steckt: Das Haus möchte sie eigentlich nur weiterhin bewoh­nen, weil sie befürchtet, aus einer gemieteten Wohnung bald wieder rauszufliegen, weil Klara durch ihre Behinderung sehr laut ist und Nachbarn stören könnte. Mehrfachen Umzügen fühlt sie sich nicht gewachsen. Geld für sich braucht sie als Sicherheit, um ihren bisherigen Lebensstil beizu­behalten. Da sie ganztägig mit der Pflege Lauras beschäftigt ist, kann sie in ihren alten Beruf nicht zurückkehren - noch nicht einmal in Teilzeitarbeit - und ist damit zumindest vorerst auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine Berechnung des tatsächlichen Bedarfs lässt aber erkennen, dass der Betrag deutlich unter 2.000,- Euro liegt. Den Unterhalt für das Kind benötigt sie, um die für Laura angestrebte Schulausbildung zu finanzieren. Dabei stellt sich heraus, dass bereits seit langem geplant war, das Mädchen in 1 1/2 Jahren auf eine Ganztagsschule für stark behinderte Menschen zu schicken.

Alle diese Punkte werden Herrn K im Verlauf der Gespräche sehr deutlich und er beginnt, die Ängste seiner Frau nachzuvollziehen. Aber auch Frau K versteht, dass Herr K nicht bis ans Ende seines Lebens mit Unterhaltskosten belastet sein möchte; letztlich waren die Ereignisse, die zur Trennungsent­scheidung geführt haben, beidersei­tig und auch die Entscheidung selbst wurde gemeinsam getroffen. Deshalb soll nicht einer allein für die Folgen einstehen. Gemeinsam suchen sie nach Lösungen für die bestehende Problematik.

Das gefundene Ergebnis sieht wie folgt aus: Herr K baut ein weiteres Haus, das sein Eigentum wird, in dem er aber Frau K und Klara ein lebenslanges Wohnrecht einräumt. Er zahlt Frau K für die nächsten 1 1/2 Jahre den errechneten Unterhalt sowie die Schulkosten für Klara. Frau K verpflich­tet sich, solange Klara in der Schule ist, ihre alte Berufstätigkeit wieder aufzu­nehmen und damit selbst für ihren Unterhalt aufzukommen. Den Unterhalt des Kindes werden beide dann hälftig leisten.

 

Wo ist FamilienMediation einsetzbar?

Die Familienmediation ist der Teilbereich der Media­tion, der in Deutschland auf die längste Geschichte zurückblicken kann. Schon vor über zwei Jahrzehn­ten disku­tierten Juristen und andere Experten über die Möglich­keiten, die die Familienme­diation im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren bietet.

Die Familienmediation deckt eine Vielzahl von Berei­chen ab. Mediation ist beispiels­weise denkbar bei

*  Trennung und Scheidung: Vom Tren­nungs­beschluss über Regelungen wäh­rend eines lau­fenden Schei­dungs­verfahrens (Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich …) bis zur Lösung von Streitig­keiten, die nach einer abge­schlos­senen Scheidung etwa durch Änderungen der Um­stände eintreten

*  Konflikten in Patchworkfamilien

*  Konflikten in interkulturellen Familien (jede dritte Ehe wird zwischen Partnern aus unterschiedlichen Kulturen geschlossen)

*  Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten - auch bei nichtehelichen Kindern

*  Unternehmensnachfolgen

*  Generatio­nenkonflikten

*   Nachbarschaftskonflikten mit den Eltern oder Schwiegereltern

*   

Literatur zum Thema Familienmedia­tion

Sozialministerium Baden-Württemberg, Unterstüt­zung von Familien in Scheidung durch Familien-Mediation, Abschlussbericht einer Studie der Lan­desregierung Baden Württemberg, März 1999. Erhältlich beim Sozialministerium Baden-Württem­berg, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart.

Gary J. Friedman, Die Scheidungsmedia­tion. Anlei­tungen zu einer fairen Tren­nung, rororo.

Prisca Gloor Maung, Mediation - Wie wir uns eini­gen, wenn wir uns trennen, Herder-Taschenbuch.

Roland Proksch, Mediation - Vermittlung in familiä­ren Konflikten, Juli 1998. Erhältlich beim Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Broschü­renstelle-, Postfach 201551, 53145 Bonn.