Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei

Mediation – Was ist das?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Die Konfliktbeteiligten werden durch die Vermittlung eines neutralen Dritten – des Mediators – darin unter­stützt, selbst Lösun­gen zu entwick­eln, die von allen akzeptiert werden.

Warum soll ich mich für ein Mediationsverfahren entscheiden?

In Mediationsverfahren

  • werden Lösungen zum allseitigen Nutzen entwickelt
  • wird der Konflikt so gelöst, dass die Be­teiligten auch in der Zukunft weiter (oder wieder) miteinander auskommen
  • werden die Beteiligten darin unterstützt, in Zukunft mit Kon­flikten anders umzugehen
  • werden gegenüber herkömmlichen streitigen Verfahren Kosten, Zeit und Nerven gespart.

 Welche Prinzipien gelten in der Mediation?

Selbstverantwortlichkeit  Die Beteiligten sind die Experten ihres Konflikts. Sie selbst wissen besser als jeder andere, wie er entstanden und wie er zu lösen ist.

Freiwilligkeit  Niemand darf zu einem Media­tionsverfahren gezwungen werden. Mediation kann nur dann Erfolg haben, wenn die Beteiligten sich auf das Verfahren einlassen und jeder auch ohne Angabe von Gründen jederzeit aus dem Verfahren aussteigen kann.

Ergebnisoffenheit  Es darf nicht von vornherein feststehen, welches Ergebnis erreicht werden soll. Nur dann sind die Beteiligten in der Lage, koope­rativ mitein­ander zu verhandeln und sich auf den anderen einzulassen. Steht von Anfang an fest, dass eine Partei - aus welchen Grün­den auch immer - nur ein einziges Ergebnis akzeptieren kann, ist die Mediation nicht das geeignete Verfahren.

Neutralität des Mediators  Um als Vermittler akzeptiert zu werden muss der Mediator das Vertrauen aller genießen. Das wird nur dann der Fall sein, wenn er persönlich nicht einer der Parteien näher steht als der anderen und auch im Verfahren selbst keine Ent­scheidungen trifft, die eine der Parteien begünstigt, die andere benachteiligt. Sobald er seine Neutralität in einem dieser Punkte verletzt, verliert er das Ver­trauen der Parteien und damit seine Unabhängig­keit. Das Verfahren droht dann zu scheitern. Deshalb sollten Mediationsverfahren in Fachfragen auch von externen Beratern begleitet werden – selbst wenn der Mediator ggf. über das erforderliche Fachwissen verfügt.

Informiertheit der Beteiligten  Alle Parteien müssen – ggf. durch Anwälte und andere externe Berater- über die entschei­dungs­er­heblichen Tat­sachen und die Rechts­lage umfassend informiert sein, um selbst verantwortete Entscheidungen überhaupt tref­fen zu können und diese auch in Zukunft zu akzeptieren. Würde in einem Mediations­verfahrens eine Regelung getrof­fen, die auf einer Falschinfor­mation beruht, würde der Friede nicht lange andauern. Ein wesentliches Ziel der Mediation – die Suche nach dauerhaften Lösungen – wäre dann nicht erreicht.

Vertraulichkeit Die Parteien und der Mediator verpflichten sich, alle im Media­tionsprozess offen­gelegten Tatsachen und Bege­benheiten strikt ver­traulich zu behan­deln. Wichtigster Zweck ist es, zu verhin­dern, dass Informationen, die im Verlauf des Verfahrens offenbart wurden, bei ei­nem möglichen Scheitern des Verfahrens ge­gen die betroffene Partei verwen­det wer­den werden könnten. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, öffentlichen Klatsch und Tratsch – wie­ bei Gerichtsprozessen oft üb­lich - zu vermeiden.